Wichtige Mitteilung!
Wir benötigen dringend Freiwillige,
welche die Liste der aktuellen Volksvorstösse regelmässig aktualisieren.
Zeitaufwand: Zirka 1 Stunde pro Woche
Interessiert? Sende uns eine Mail: integration-jetzt@bluewin.ch
"Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende Initiative ein:
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt ist mit einem Paragrafen 73a über die 'Amtsenthebung oder Einschränkung der Zuständigkeiten und Funktionen von Mitgliedern des Regierungsrates' zu ergänzen. Inhalt des neu einzupflegenden Paragrafen:
§ 73a Amtsenthebung oder Einschränkung der
Zuständigkeiten und Funktionen von Mitgliedern des Regierungsrates -
Der Grosse Rat kann mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder ein Mitglied des Regierungsrates vor Ablauf der Amtsdauer des Amtes entheben oder dessen Zuständigkeiten und Funktionen einschränken wenn es: a) vorsätzlich oder grobfahrlässig Amtspflichten in schwerwiegender Weise verletzt;
b) die Fähigkeit das Amt auszuüben dauerhaft verliert oder
c) wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde.
Das Gesetz regelt die Einzelheiten."
«Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die unterzeichneten, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende Initiative ein:
Jährlich werden mindestens 5% des ordentlichen kantonalen Kulturbudgets für die aktive Basler Jugendkultur (auch Alternativ-, Club-, Pop- oder Subkultur) in allen Sparten verwendet.»